3. Planänderung von A20-Abschnitt 7 in der Anhörung - BUND-Steinburg

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3. Planänderung von A20-Abschnitt 7 in der Anhörung

A20 - nie
Neubau des Kremper-Marsch-Abschnitts (Abschnitt 7) der geplanten Autobahn A20 ...

... wurde mit Schreiben vom 15. Juli 2020 von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die DEGES, bei der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde beantragt.
Diese stellte die Planunterlagen auf der Internetseite https://planfeststellung.bob-sh.de zur Einsichtnahme für Jedermann bereit.
In der Zeit vom 22. September 2020 bis einschließlich 21. Oktober 2020 können sie dort und auf den Ämtern eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch den A20-Bau berührt werden, kann bis zum 18. November 2020 schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Einwendungen gegen den Plan erheben.

Dieser Abschnitt 7 reicht vom Autobahnkreuz A20/A23 bei Hohenfelde (und darüber hinaus bis Glindesmoor) bis zur Bundesstraße 431 (nahe Glückstadt, Höhe Sushörn). Die DEGES hofft, im Jahre 2023 mit dem Bau beginnen zu können, sofern keine gerichtlichen Klagen erhoben werden.
Damit haben die Aktivitäten zum Bau der Autobahn A20 nun auch den Kreis Steinburg erreicht.

Die Autobahn 20 ist ein Projekt, das nicht in die heutige Zeit passt, in der Dürresommer und zunehmende Extremwetterereignisse den Beginn einer dramatischen Klimaveränderung anzeigen. Dringend geboten sind Klimaschutzmaßnahmen. Das gilt auch für den Verkehrssektor. Nicht Autobahnbau für mehr CO2-verursachenden Verkehr steht auf der Tagesordnung, sondern Maßnahmen für eine effektive Mobilitätswende.
Die Autobahn-Milliarden wären besser investiert in Maßnahmen einer klimafreundlichen Verkehrswende und in die Modernisierung der bestehenden Elbefähre Glückstadt - Wischhafen.

Der BUND kritisiert grundsätzlich vor allem die massiven Naturzerstörungen, die Verlärmung der Landschaft für Mensch und Tier sowie die Klimabelastung durch den Straßenverkehr. Der Neubau der A20 ist überzogen und unwirtschaftlich in Hinblick auf die Schaffung einer Ost-Westquerung des Landes, für die Verbesserung der Elbquerung und ungeeignet für die Entlastung des Elbtunnels.
Laut Bundesverkehrswegeplan ist die A20 das umweltschädlichste Projekt. Deshalb hat das Umweltbundesamt schon vor vier Jahren einen Baustopp gefordert. So würde der Weiterbau der A20 dazu führen, dass pro Jahr 90.000 Tonnen des klimaschädlichen Treibhausgases Kohlendioxid zusätzlich ausgestoßen würden. (Quelle: Norddt. Rundschau, 5.10.20)

Auf unsere Ablehnung trifft auch, dass der Abschnitt 7 schon jetzt geplant/gebaut werden soll, obwohl die dazwischen liegen-den Abschnitte 3, 4, 5 und 6 (von der A23 bis Segeberg noch gar keine Baureife haben bzw. zum Teil noch gar nicht geplant sind). Offensichtlich sollen so vollendete Tatsachen geschaffen werden, um den Bau der fehlenden Trassenabschnitte, die durch verschiedene hochwertige Naturgebiete geführt werden, zu rechtfertigen und um den Bau des unwirtschaftlichen Elbtunnels zu ermöglichen, da er erst gebaut werden darf, wenn in Niedersachsen deren Tunnelhälfte und deren Abschnitt 7 sowie der Krempermarsch-Abschnitt 7 Baurecht haben.

Die Krempermarsch-Trasse mit ihrem hoch aufragenden Fahrdamm würde unsere Elbmarsch nicht nur optisch zerschneiden, sondern auch die Landbewirtschaftung und die sozialen Verbindungen trennen. Sie würde Lärm in die gesamte Landschaft und in die benachbarten Gemeinden tragen und das bestehende Entwässerungssystem stark belasten. Die Austauschbeziehungen im Naturhaushalt würden ebenfalls massiv zerschnitten und der Durchgangsverkehr durch die historischen Stadtgrundrisse von Glückstadt und Krempe unerträglich erhöht.

Als anerkannter Natur- und Umweltverband sind wir in diesem Verfahren beteiligt und werden die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Standards einfordern - ggf. auch auf dem Rechtswege.
Vom 22. Sept. bis 21. Okt. 2020 liegen die Planungsunterlagen in den Ämtern des Kreises zur Einsicht aus und sind auch im Internet abrufbar. Jeder Vor-Ort- oder allgemein Be-troffene kann bis zum 18. Nov. 2020 schriftliche Einwendungen gegen den Plan erheben. Näheres regelt die Be-kanntmachung der Planfeststellungsbehörde, die auf den Internetseiten der Ämter eingesehen werden kann.
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