Elbvertiefung - Worum geht es? - Das Urteil des BVerwG - Maßnahmen im Kreis Steinburg - BUND-Steinburg

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Elbvertiefung - Worum geht es? - Das Urteil des BVerwG - Maßnahmen im Kreis Steinburg

Elbvertiefung


Es steht bereits jetzt nicht gut um die Tideelbe. Sogar der offizielle Integrierter Bewirtschaftungsplan spricht von einem „stark gestörtem Sedimenthaushalt“. Das Watt an den Rändern des Flusses baut sich um, wertvolles Schlickwatt wird von Sandwatten verdrängt. Die Nebenelben verlanden und der Sauerstoffgehalt sinkt in den Sommermonaten dramatisch - in 2012 und auch aktuell in 2014 so schlimm wie seit 2006 nicht mehr.
Seit der letzten Elbvertiefung hat sich die Sauerstoffsituation in der Elbe dramatisch verschlechtert.

Mit rund 40 Mio. Kubikmetern will die Hafenwirtschaft nun noch drei Mal mehr Sediment aus dem Fluss baggern als bei der letzten Vertiefung im Jahr 1999. Es besteht das Risiko, dass das Ökosystem der Elbe dann durch veränderte Strömungsverhältnisse, erhöhten Schwebstofftransport und sinkenden Sauerstoffanteil so stark geschädigt wird wie die Ems, die bereits zum Sanierungsfall geworden ist.



Dabei gibt es für die wenigen Schiffe, die Hamburg aufgrund ihres realen Tiefgangs nicht anlaufen können, schon heute Alternativen: der speziell für große Schiffe gebaute Tiefwasserhafen JadeWeserPort (JWP) in Wilhelmshaven. Er wurde extra für solche Fälle geplant und für rund 600 Millionen Euro fertiggestellt. Aufgrund der Konkurrenz der deutschen Seehäfen werden dort derzeit aber nur 1–2 Schiffe pro Woche abgefertigt – eine volkswirtschaftlich verheerende Fehlentwicklung.


Aus Sicht der Umweltschützer ist eine Kooperation der drei norddeutschen Häfen die ökologisch und volkswirtschaftlich beste Lösung. „Eine Zusammenarbeit der drei Hafenstandorte ist ein Beitrag, um den Anforderungen an die Umwelt und die Schifffahrt gleichermaßen gerecht zu werden“, so die im Bündnis "Lebendige Tideelbe" zusammengeschlossenen Verbände. Es ist unverantwortbar, die Elbe und deren einzigartige Natur für wenige Großcontainerschiffe weiter zu zerstören, während im seeschifftiefen Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven Kurzarbeit herrscht.

Deshalb hatten die Naturschutzverbände BUND, NABU und WWF gegen die beschlossene neuerliche Elbvertiefung auf 14,5 Meter Tiefe geklagt.
Vom 15. bis 23. Juli verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Elbvertiefung.
Der Presseandrang vor dem Bundesverwaltungsgericht war enorm.

Das Gericht hatte insgesamt maximal drei Wochen angesetzt, um zu prüfen, ob die Planungen für die Elbvertiefung mit nationalem und europäischem Natur- und Gewässerschutzrecht vereinbar sind. Die sehr gut vorbereiteten Richter konnten den Prozess mit ihrer konzentrierten und zügigen Verhandungsführung jedoch bereits am Mittwoch der zweiten Woche zu Ende bringen und kündigten eine Entscheidung für den 2. Oktober 2014 an.

Die endgültige gerichtliche Entscheidung über die geplante Elbvertiefung verzögert sich.

Denn das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig verkündete an diesem Termin, dass der Planfeststellungsbeschluss an mehreren Fehlern leidet, die einzeln und in ihrer Gesamtschau zum Erfolg der Klage führen würden. Das Gericht könne jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht endgültig entscheiden, sondern müsse auf eine im Frühjahr 2015 erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Wasserrecht warten.


Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF sehen sich durch diese Entscheidung in ihrer Auffassung weitgehend gestärkt: „Wir begrüßen natürlich, dass das höchste deutsche Gericht viele unserer Kritikpunkte an der Planung bestätigt hat. Auch können wir nachvollziehen, dass die EU-Vorschriften sorgfältig geprüft und vom Europäischen Gerichtshof ausgelegt werden sollen, weil die Entscheidung eine Signalwirkung für viele Flüsse hat“, so die Umweltschützer.
Die im „Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen Verbände vertreten die Ansicht, dass die Hamburger Wirtschaftsbehörde und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Nord in ihren Planungen wichtige Vorgaben des europäischen Umweltrechts gravierend missachtet haben. „Unser Anspruch ist es, die Elbe in einen guten Zustand zu bringen, wie es das europäische Wasserrecht vorsieht. Gesprächen haben wir uns in der
Vergangenheit nicht verweigert und das gilt auch für die Zukunft“, so die Verbände.

Der Verlauf des gesamten Planungsverfahrens seit 2007 zeigt, wie nötig es ist, die deutsche Flusspolitik neu auszurichten. Alle als Bundeswasserstraße genutzten Flüsse in Deutschland sind in einem schlechten oder mäßigen ökologischen Zustand, die Elbe ist hier keine Ausnahme. Weitere Strombaumaßnahmen und Vertiefungen würden dem gesetzlichen Verbesserungsgebot entgegenstehen, denn die Mitgliedsstaaten der EU sind durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet, bis zum Jahr 2015 einen „guten ökologischen Zustand“ der Gewässer wiederherzustellen.


Auch Bereiche, die dem Elbufer des Kreises Steinburg vorgelagert sind, sind von Maßnahmen der Elbvertiefung betroffen. Es sind dies:

  • die Schaffung des Warteplatzes Brunsbüttel,

  • Ufervorspülung von Spülgut vor St. Margarethen,

  • sowie  Unterwasserablagerungen von Spülgut vor St. Margarethen,

  • Brokdorf und

  • Scheelenkuhlen.



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