Aufsuchungsgebiet im Osten des Kreises Steinburg - BUND-Steinburg

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Aufsuchungsgebiet im Osten des Kreises Steinburg

Fracking

Am 17. Dezember 2013 war es heraus: Fracking droht jetzt auch im Kreis Steinburg !
Das s-h.Energie- und Umweltministerium (MELUR)teilte  mit, dass das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld weitere Konzessionen erteilt hat zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl oder Erdgas).
Für die Felder Gettorf, Sterup und Elmshorn wurden neue Aufsuchungserlaubnisse vergeben. Die Erlaubnis für die Felder Elmshorn und Gettorf erhielt die Firma PRD Energy GmbH für jeweils fünf Jahre. - Auch das direkt benachbarte Aufsuchungsgebiet 1 (Bramstedt), das bis Neumünster reicht, ist der Firma PRD Energy GmbH als Claim zugesprochen, ebenso wie das blaue Feld 4 (Ostrohe) in Dithmarschen.



Das Aufsuchungsfeld 2 (Elmshorn), das unseren Kreis bedroht, überlagert vor allem den Kreis Pinneberg von Elmshorn bis zur Hamburger Landesgrenze und bis Hennstedt-Ulzburg.
Ein Ausläufer nach Osten ragt zwischen Elbe und A23 in das Kreisgebiet hinein bis zu einer Linie östlich von Glückstadt und Krempe bis Steinburg. Betroffen sind die Gemeinden Süderau, Sommerland, Engelbrechtsche Wildnis, Herzhorn, Kollmar, Horst, Neuendorf und Kiebitzreihe.

Es gibt 3 Arten von Bergbauberechtigungen:
- Erlaubnis: gewährt dem Inhaber das Recht zur Aufsuchung eines Rohstoffs
- Bewilligung: gewährt dem Inhaber das Recht zur Gewinnung eines Rohstoffs
- Bergwerkseigentum
Das Elmshorner Aufsuchungsgebiet ist ein Erlaubnisfeld.
Damit steht die Fracking-Gefahr noch am Anfang. Aber es gilt wachsam zu sein und
schon am Anfang alles zu tun, um Fracking zu verhindern.

Der übliche Verfahrensablauf:
Beantragung einer
Erlaubnis → Genehmigungverfahren →
Datenrecherche des Unternehmers → bei Erkundungsbedarf →
Vorlage eines
Betriebsplans zur Erkundung → Genehmigungsverfahren →
Erkundungsmaßnahmen → Fündig werden →
Beantragung einer
Bewilligung → Genehmigungsverfahren →
Vorlage eines Betriebsplans zur Förderung → Genehmigungsverfahren →
Förderung

Zur Zeit sind Betriebspläne, die Fracking zum Gegenstand haben, in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Thüringen nicht genehmigungsfähig. Dieser Zustand ist jedoch nicht grundsätzlich dauerhaft, solange Fracking auf Bundesebene nicht generell verboten wird. Deshalb wird es Zeit, Fracking bundesweit gesetzlich zu verbieten.

Es liegen aktuell keine Betriebspläne vor, weder zur Erkundung noch zur Förderung.
Das
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) hat die Weisung an das LBEG erlassen, dass entsprechende Betriebspläne nicht ohne seine Zustimmung genehmigt werden dürfen.
"Wir können solchen eventuellen Anträgen nur dann zustimmen, wenn feststeht, dass das geplante Vorhaben keinerlei negative Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung, die Umwelt oder das Grundwasser haben kann. Nach den bislang vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lässt sich dieser Nachweis für das Einbringen von umwelttoxischen Fracfluiden in unkonventionelle Lagerstätten nicht erbringen. Mögliche Anträge sind also nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig", sagte Minister Habeck (Grüne).


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