Nach Brunsbüttel-Urteil
Atomkraft
						Nach  Brunsbüttel-Urteil:
- Sicherheit sämtlicher Atommülllager muss überprüft werden.
-  Zwischenlagerung von Castoren aus Wiederaufarbeitungsanlagen bedarf neuer  Genehmigungen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat  Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und sieben für die Atomaufsicht jeweils  zuständige Länderminister bzw. -ministerinnen aufgefordert, in Brunsbüttel sowie  an allen anderen 14 in Deutschland eingerichteten Atommüll-Zwischenlagern  unverzüglich neue Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen.
„Es  ist inakzeptabel, wenn die zuständigen Ministerien nach Aufhebung der  Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel so tun, als gäbe es  woanders keine Sicherheitsprobleme“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.  „Die Ministerinnen und Minister müssen umgehend nachweisen, dass sämtliche  Zwischenlager zum Beispiel gegen Terrorattacken umfangreich geschützt sind.  Zudem müssen an allen Standorten neue Genehmigungen für das Zwischenlagern hoch  radioaktiver Brennelemente beantragt werden. Vor allem müssen diese  Genehmigungen strengeren Sicherheitskriterien genügen als bisher. Bis zur  Klärung dieser offenen Fragen dürfen keine weiteren Castor-Behälter in diese  Läger gebracht werden“, sagte Weiger. Die umgehende Sicherheitsüberprüfung der  Zwischenlager sei auch deshalb erforderlich, weil Hendricks die in Kürze  anstehenden Rücktransporte von Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich  bzw. Großbritannien auf mehrere Zwischenlager in Deutschland verteilen wolle.  
Die Darstellung der  Atomaufsicht von Bund und Ländern, es gebe nach Aufhebung der Genehmigung für  das Zwischenlager in Brunsbüttel sowohl dort als auch bei den anderen  Atommüll-Lagern in Deutschland keine Sicherheitsprobleme, sei unglaubwürdig.  Zwar beziehe sich das dazugehörige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig  nur auf die Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelemente in Brunsbüttel. Die  Folgen dieses Urteils gingen jedoch weit darüber hinaus. Da die Mehrheit der  Zwischenlager nahezu gleichzeitig geplant, genehmigt und gebaut worden sei,  bestünden die in Brunsbüttel beanstandeten oder zumindest vergleichbare Defizite  mit hoher Wahrscheinlichkeit auch an anderen Standorten. 
„Große Fragezeichen  bezüglich der Sicherheit bestehen insbesondere bei den zentralen Zwischenlagern  in Gorleben, Ahaus und Lubmin“, sagte Weiger. „Diese sind älter als die anderen  12 direkt an den Atomkraftwerken eingerichteten Atommülllager und genügen mit  hoher Wahrscheinlichkeit nur deutlich niedrigeren Sicherheitsstandards“, so der  BUND-Vorsitzende. 
„Sämtliche  Atommüll-Zwischenlager in Deutschland müssen sicherheitstechnisch für  Öffentlichkeit und Gerichte transparent und nachvollziehbar neu überprüft  werden. Gelingt das nicht, ist dies ein weiterer Beleg für die Unvereinbarkeit  der Atomenergie mit dem Rechtsstaat. In der Konsequenz müssen alle  Atomkraftwerke umgehend vom Netz genommen werden“, sagte  Weiger.
Weitere  Informationen
 zu den  Atommüll-Zwischenlagern finden Sie im Internet unter: https://www.bund.net/index.php?id=21910
								 
