Hinweise für Grundstückseigentümer - BUND-Steinburg

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Hinweise für Grundstückseigentümer

Fracking

ZUTRITTSVERWEIGERUNG
"Wer zum Zwecke der Aufsuchung ein fremdes Grundstück benutzen will, hat vor Beginn der Aufsuchung die Zustimmung des Grundeigentümers und der sonstigen Nutzungsberechtigten einzuholen" (§ 39 Abs.1 Nr.1 BBergG).
"Wird die Zustimmung versagt, so kann sie auf Antrag durch eine Entscheidung der Bergbehörde ersetzt werden, wenn öffentliche Interessen die Aufsuchung erfordern. (...)" (§ 40 Abs.1 BBergG).

Rechtlich können Sie den Zutritt also erst einmal verweigern und so verhindern bzw. zumindest hinauszögern.

Sie besitzen ein Grundstück in einem Erkundungsfeld ?
Dann sollten Sie sich darüber informieren,
was die "Bürgerinitiative Frackingfreies Auenland" empfiehlt.

Und geben Sie allen Ihre Ablehnung zur Kenntnis mit dem Hinweisschild der BI:


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