BUND zum Nahversorgungszentrum Wellenkamp - BUND-Steinburg

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BUND zum Nahversorgungszentrum Wellenkamp

So nicht!
 
BUND-Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 161 der Stadt Itzehoe
für das Nahversorgungszentrum Wellenkamp nördlich des Kamper Wegs
 
Die Suche nach einer Lösung für den gewachsenen Raumbedarf der Nahversorgung im Stadtteil Wellenkamp hat nach verschiedenen ungeeigneten Versuchen (wir berichteten) zur Absicht geführt einen Teil der Störniederung nördlich vom Kamper Weg und östlich von der A 23 in Anspruch zu nehmen.

Auch diese Lösung hat erhebliche Nachteile:
 
·         Der Verlust der Störmarschwiesen für die Natur- und Landschaftsentwicklung ist erheblich, wenn er auch nicht die gesamte Störniederung betrifft, und er wird der Stadt als potentielle Ausgleichsfläche fehlen.
 
·         Die Lage an einer der stark befahrenen Straßen Itzehoes wird zu einer schwerwiegenden Verkehrszunahme im Kamper Weg führen, verbunden
       - mit schlechteren Straßennutzungsbedingen,
       - mit einer Verschlechterung der Lärm- und Abgasproblematik und
       - mit einer weiteren Absenkung der heute schon stark beeinträchtigten Lebensqualität der Anwohner.
 
·         Die zwei in der Entwicklung befindlichen Ortszentren um die bisherigen Supermärkte REWE und ALDI werden sich wieder auflösen und vermutlich nicht durch den neuen Zentrumskomplex ersetzt werden können.
 
·         Ungelöst ist vor allem auch der Erhalt der in dem Gebiet brütenden Bekassinen-Population, denn das Gebiet hat sich mit beachtlichen ersten Erfolgen zum Wiesenvogellebensraum entwickelt. Diese Entwicklung wird durch die Errichtung des Nahversorgungszentrums einen nachhaltigen Rückschlag erleiden, weil das Vordringen der Bebauung dazu führt, dass der Lebensraum der Wiesenvögel zurückgedrängt werden wird.

 
Als Natur- und Umweltschutzverband empfehlen wir deshalb weiterhin - trotz der Findungs-Probleme - doch noch nach einer geeigneten Nahversorgungs-Lösung zu suchen z.B. auch in Form einer Erweiterung an den bestehenden Standorten.

 
Der Verdrängungseffekt wird im Besonderen die 6 Brutpaare der Bekassine und die mehrfach vertretenen Wiesenpieper betreffen. Er muss durch geeignete Schutzmaßnahmen und durch geeignete Ausweichquartiere aufgefangen werden, um eine Verschlechterung der Lebensbedingungen zu verhindern. Andernfalls ist der Eingriff nach europäischem und deutschem Naturschutzrecht verboten.
 
Der B-Plan bemüht sich zwar in dieser Richtung um Schadensbegrenzung, kann jedoch keine erfolgversprechende Lösung zum Erhalt der Bekassinen-Population anbieten, da die vorgeschlagene Brutraumverschiebung im vorgesehenen Ausweichlebensraum aufgrund der ungeeigneten Biotopausstattung nicht umgesetzt werden kann.

 
Kann diese Lösungsvariante nicht korrigiert werden, greifen die Störungs- und Tötungsverbote nach § 44 BNatSchG und der Plan kann nicht umgesetzt werden.
 
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